Bedingt durch die Laster dieser verdorbenen Welt, habe ich mir in jüngster Zeit Gedanken über das Modell eines idealen Gottesstaates gemacht. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das aktuelle System früher oder später unter dem Gewicht von Korruption, allgegenwärtigem Antiklerikalismus und unbewältigbaren Altlasten zusammenbrechen wird. Der staatliche Laizismus war der größte Fehler in der Geschichte Europas, der den ganzen Kontinent in den Abgrund gerissen hat und der Verderbnis Tür und Tor geöffnet hat. Ohnmächtig müssen wir zusehen, wie sich die Menschen den Versuchungen des Leibhaftigen hingeben, auf die Gesetze unseres HERRn spucken und sich an jeglicher Perversion beteiligen, die in all ihrer Abscheulichkeit von den morallosen Vertretern unserer Gesellschaft definiert werden. Europa als Sündenpfuhl zu bezeichnen ist noch eine Beschönigung, angesichts der latenten Unkeuschheit, die um sich Greift und selbst die reinste Seele zu verderben scheint. So scheinen so manche bereits im Kleinkindalter von 16 Jahren zu gemeinen Straßendirnen heranzuwachsen, die sich für eine Hand voll Kreck bereitwillig jedem Freier anbieten, ungeachtet der Gesetze des HERRn.
Sollen wir Christen uns nun stillschweigend dieser Verderbnis hingeben und den Lauf der Welt einfach akzeptieren? Ich sage NEIN! Wir müssen den Dämonen, die diese Welt heimsuchen, entschlossen entgegentreten. Der HERR wird uns den Weg erleuchten und unser Schwert und Schild sein. Als ersten Schritt habe ich das Modell eines idealen christlichen Gottesstaates ausgearbeitet. Dieser Gottesstaat würde zur Bildung einer keuscheren und züchtigeren Gesellschaft führen und nicht zuletzt auch den EInfluss des Leibhaftigen auf Erden für immer zerschlagen.
Ein entsprechendes Organigramm, welches dieses System bildlich veranschaulicht, habe ich hier verschaltet.
Um innenpolitische Stabilität zu gewährleisten und Unruhen zu vermeiden bleibt die Gewaltenteilung vorerst in Kraft. Höchste Instanz in meinem christlichen Modellstaat ist GOTT selbst und Grundlage der Verfassung ist die Heilige Schrift, die Bibel. Oberste ausführende Gewalt wäre also de jura seine Heiligkeit der Papst, der Stellvertreter GOTTes auf Erden.
- Der Gottesstaat stützt sich auf eine christliche Ständegesellschaft. Die Gesellschaft ist strikt in zwei Stände aufgeteilt, dem Klerus als ersten Stand und dem einfachen Volk als zweiten Stand. Die Zugehörigkeit des Standes wird alleine durch die Geburt bestimmt und Auf- und Abstieg zwischen den Ständen ist nahezu unmöglich.
- ► Erster Stand: Dieser macht etwa 2-3% der Bevölkerung aus. Er setzt sich aus Priestern und Bischöfen des christlichen Glaubens und anderen wichtigen Amtsträgern der Kirche und des Staates, sowie deren Familien zusammen. Der erste Stand ist von sämtlichen steuerlichen Lasten befreit und dessen Mitglieder erhalten im Rahmen ihres gottesfürchtigen Lebens Kost und Logis auf Kosten der Staatskasse. Mitglieder des ersten Standes sind außerdem von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit.
► Zweiter Stand: Dieser macht etwa 97-98% der Bevölkerung aus. Sämtliche Steuerlasten werden vom zweiten Stand getragen, dem der Rest der Bevölkerung angehört. Ehen zwischen den einzelnen Ständen sind nicht gestattet. Bei einem Vergehen hat sich der Täter, je nach Art des Vergehens entweder der weltlichen oder der geistlichen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Die Gerichtsbarkeiten sind streng voneinander getrennt.
- ► Erster Stand: Dieser macht etwa 2-3% der Bevölkerung aus. Er setzt sich aus Priestern und Bischöfen des christlichen Glaubens und anderen wichtigen Amtsträgern der Kirche und des Staates, sowie deren Familien zusammen. Der erste Stand ist von sämtlichen steuerlichen Lasten befreit und dessen Mitglieder erhalten im Rahmen ihres gottesfürchtigen Lebens Kost und Logis auf Kosten der Staatskasse. Mitglieder des ersten Standes sind außerdem von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit.
- Das Parlament setzt sich aus zwei Kamern, nämlich der Glaubenskongregation und den Generalständen, zusammen. Gesetzesbeschlüsse müssen beide Kammern durchlaufen und benötigen jeweils eine einfache Stimmenmehrheit.
- ► Generalstände: Diese werden alle 5 Jahre auf 500 Sitze neu gewählt. Das Wahlverfahren erfolgt in einer strikten Trennung der beiden Stände. Jeder Stand wählt 250 Abgeordnete (exakt die Hälfte) in die erste Kammer des Parlaments. So entfallen 250 Abgeordnete auf den ersten und 250 auf den zweiten Stand. Sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht haben alle männlichen Bürger christlicher Konfession, welche mindestens 35 Jahre alt sind.
► Glaubenskongregation: Diese ist die zweite Kammer des Parlaments und hat 100 Sitze. Wahlberechtigt ist ausschließlich der erste Stand. Die Abgeordneten werden auf Lebenszeit gewählt. Alle 10 Jahre werden neue Abgeordnete gewählt, die verschiedene (=verstorbene) Abgeordnete oder schwer erkrankte Abgeordnete, welche aufgrund ihrer Erkrankung ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, ersetzen, sodass die Anzahl der Abgeordneten wieder 100 beträgt. Das aktive Wahlrecht haben ausschließlich männliche Bürger des ersten Standes, die 35 Jahre oder älter sind. Das passive Wahlrecht haben sämtliche männlichen Bürger des ersten Standes, die 55 Jahre oder älter sind.
- ► Generalstände: Diese werden alle 5 Jahre auf 500 Sitze neu gewählt. Das Wahlverfahren erfolgt in einer strikten Trennung der beiden Stände. Jeder Stand wählt 250 Abgeordnete (exakt die Hälfte) in die erste Kammer des Parlaments. So entfallen 250 Abgeordnete auf den ersten und 250 auf den zweiten Stand. Sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht haben alle männlichen Bürger christlicher Konfession, welche mindestens 35 Jahre alt sind.
- Die Exekutive basiert auf dem Modell eines weltlichen und eines geistlichen Herrschers, deren Aufgabenteilung genau geregelt ist. Der Kaiser ist weltlicher Herrscher und ist alleine an die Weisungen des geistlichen Herrschers gebunden. Dieser widerum hat das Recht den Kaiser abzusetzen und die Krone einer anderen Familie zuzusprechen.
- ► Kaiser: Der weltliche Monarch wird durch das Geburtsrecht bestimmt. Der Nachfolger des Monarchen wird durch die Erbreihenfolge bestimmt und kann ausschließlich männlich sein. Als weltlicher Herrscher vertritt der Kaiser die Nation im Ausland und hat auch Entscheidungsgewalt in weltlichen innenpolitischen Angelegenheiten. In Abstimmung mit dem geistlichen Oberhaupt ernennt und entlässt der Kaiser die Minister. Außerdem besitzt er das Recht die Generalstände, als erste Kammer des Parlaments aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.
► Geistlicher Herrscher: Der Geistliche Herrscher steht in der Theokratie noch über dem weltlichen Herrscher, dem Kaiser. Er stellt die Verbindung zwischen GOTT und dem Volk her. Aufgrund seiner Aufgabe eine gottgefällige Gesellschaft aufzubauen, ist dieser mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Alleine er und der Kaiser haben das Recht die erste Kammer des Parlaments, die Generalstände aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen. Die zweite Kammer, die Glaubenskongregation, und den klerikalen Wächterrat kann hingegen nur der geistliche Herrscher auflösen. Er muss seine Zustimmung zur ernennung der Minister geben und kann den weltlichen Herrscher absetzen, sollte dieser zuwider GOTTes Willen handeln.- - Papst: De jure ist der Papst das geistliche Oberhaupt des Gottesstaates. Sollte der Papst sein Amt nicht wahrnehmen wollen (dieser wird immerhin bekanntlich in Rom gewählt) oder für den Zeitraum, in dem es keinen Papst gibt, übernimmt der Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive das Amt des geistllichen Herrschers.
- Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive: Sollte der Papst aus oben genannten Gründen sein Amt als geistlicher Herrscher nicht wahrnehmen können/wollen, wird de facto der Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive als geistlicher Herrscher eingesetzt. Dieser wird vom klerikalen Wächterrat bestimmt und führt sein Amt so lange aus, bis er verstirbt oder der Papst ihn in seinem Posten ablöst.
- - Papst: De jure ist der Papst das geistliche Oberhaupt des Gottesstaates. Sollte der Papst sein Amt nicht wahrnehmen wollen (dieser wird immerhin bekanntlich in Rom gewählt) oder für den Zeitraum, in dem es keinen Papst gibt, übernimmt der Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive das Amt des geistllichen Herrschers.
- ► Kaiser: Der weltliche Monarch wird durch das Geburtsrecht bestimmt. Der Nachfolger des Monarchen wird durch die Erbreihenfolge bestimmt und kann ausschließlich männlich sein. Als weltlicher Herrscher vertritt der Kaiser die Nation im Ausland und hat auch Entscheidungsgewalt in weltlichen innenpolitischen Angelegenheiten. In Abstimmung mit dem geistlichen Oberhaupt ernennt und entlässt der Kaiser die Minister. Außerdem besitzt er das Recht die Generalstände, als erste Kammer des Parlaments aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.
- Klerikaler Wächterrat: Der klerikale Wächterrat ist das oberste juristische Organ des Gottesstaates. Dieser setzt sich ausschließlich aus männlichen Bürgern des ersten Standes zusammen, welche mindestens 60 Jahre alt sind. Gewählt wird der klerikale Wächterrat von den Abgeordneten der Glaubenskongregation. Er setzt die geistlichen und weltlichen Gerichte ein, welche über die Vergehen der Bürger urteilen. Er stellt die oberste gerichtliche Instanz dar und ernennt den Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive, sollte kein Papst bereitstehen.
- ► Weltliche Gerichtsbarkeit: Weltliche Gerichte urteilen über Verfehlungen, welche das reibungslose gesellschaftliche Zusammenleben zwar beträchtlich stören, jedoch nicht explizit gegen die Gebote der Heiligen Schrift verstoßen. Mitglieder des ersten Standes sind strafrechtlich Imun gegen die weltliche Gerichtsbarkeit. Für derlei Kapitalverbrechen können alleine Mitglieder des zweiten Standes strafrechtlich belangt werden.
► Geistliche Gerichtsbarkeit: Behandelt Fälle, die gegen die von GOTT formulierten Gebote in der Heiligen Schrift verstoßen. Die sogenannten Inquisitionsgerichte können auch verfügen, dass die Schuldfrage mithilfe eines GOTTesurteis geklärt wird. Bei diesen muss der Angeklagte mehrere Prüfungen bestehen, welche alleine mit GOTTes Hilfe zu bewältigen sind. Sollten besagte Prüfungen nicht bestanden werden, droht dem Angeklagten ein Urteil. Die geistliche Gerichtsbarkeit urteilt sowohl über Mitglieder des ersten, als auch des zweiten Standes.
- ► Weltliche Gerichtsbarkeit: Weltliche Gerichte urteilen über Verfehlungen, welche das reibungslose gesellschaftliche Zusammenleben zwar beträchtlich stören, jedoch nicht explizit gegen die Gebote der Heiligen Schrift verstoßen. Mitglieder des ersten Standes sind strafrechtlich Imun gegen die weltliche Gerichtsbarkeit. Für derlei Kapitalverbrechen können alleine Mitglieder des zweiten Standes strafrechtlich belangt werden.
Was sagen Sie zu diesem Modell eines nahezu perfekten Staates? Ich bin offen für Verbesserungsvorschläge und Kritik jeder Art. Natürlich steht es jedem frei diesen Gedanken noch weiter zu stricken und sich mit Ideen und Vorschlägen einzubringen.
In der Heiligen Schrift blätternd,
Pater Aloisius
post scriptum: Leider ist es mir nicht gestattet Bilder einzufügen. Ich habe daher eine Verschaltung zu einem anschaulichen Organigramm angefügt. Ich würde die Administranz bitten, sofern es nicht mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden ist, das verschaltete Bild einzufügen.
post post scriptum: Dies ist mein 150. Beitrag auf diesem löblichen Brett. Aus diesem Grund habe ich mir diesmal etwas mehr Gedanken gemacht und hoffe, dass ich mich mit meinen (möglicherweise kontroversen) Theorien nicht allzu weit aus dem Fenster lehne.