F. J. von Schnabel hat geschrieben:Knabbub falsch geschriebener Jurist,
haben Sie Klebstoff geraucht? Maßen Sie sich keine Amtsgewalt am Brett an!
Werter Herr von Schnabel,
ich bitte vielmals um Verzeihung. Es ist mit entgangen, in einem hypermodernen Forum gelandet zu sein.
Zu meiner Zeit wurde Iurist so geschrieben.
Es liegt mir fern, hier Amtsgewalt auszuüben. Ich bin nur auf der Durchreise.
Die Unterstellung, ich hätte berauschende Mittel zu mir genommen, verbitte ich mir sehr.
Der Einsiedler hat geschrieben:Heterosechsuelle Unzucht ist nur zum zeugen von Nachwuchs gestattet. Und selbst dann ist es noch ein ekelhafter schmutziger Vorgang. Homoperverse Unzucht, welche keinesfalls zum zeugen von Kindlein geeignet ist, dient jedoch nur der Befriedigung krankhafter Triebe.
Werter Herr Einsiedler,
Unzucht ist die außereheliche geschlechtliche Betätigung.
Ist anderes als Mann und Weib beteiligt, spricht man von widernatürlicher Unzucht.
Die Erfüllung der ehelichen Pflicht ist keine Unzucht.
Unzucht kann folglich maximal zur Zeugung von Bastarden führen. Das ist genauso sündhaft wie die Unzucht zum reinen Vergnügen.
QuarterToOne hat geschrieben:Werter Herr Iurist,
ich halte mich im Folgenden möglichst kurz. Homophobie ist ein deutsches Wort, im Gegensatz zu "Links-Hirngewaschen". Aus meinem Studium der Rechtswissenschaften ist mir bekannt, dass die korrekte Anrede des Richters "Herr Vorsitzender", manchmal während des Schlussplädoyers auch "Hohes Gericht", nicht jedoch "Euer Ehren", welches dem englischen entlehnt ist. Meine Definition mag nicht perfekt sein, nach Ihrer handelt es sich jedoch auch bei Schwangerschaft um eine Krankheit. Er kann vors Gericht gestellt werden, nicht jedoch wegen seinen Vorlieben, da der § 175 des Strafgesetzbuchs dankenswerterweise abgeschafft wurde.
QuarterToOne!
Sieh an, sieh an. Ein Student der Iura.
Wo hat er denn die Befähigung für diese Studien erworben?
Die modernistischen Anredeformen sind mir bekannt. Ich ziehe die traditionellen vor.
"Links" steht für die Lehre des Satans. Die Anhänger dieser Irrlehren saßen in der französchen Nationalversammlung an der linken Seite. So hat sich "links" als Kurzwort für derartige Irrlehren eingebürgert.
Die Abschaffung des § 175 StGB ist mir bekannt. Das war ein großer Irrtum.
Die Wiedereinführung ist dringend geboten.
Weiterreisend,
der gerechte Iurist.