Nachdem ich heute durch geschickte Verlustrechnungen mein Privatvermögen möglichst effektiv vor dem Fiskus schützen konnte und demgemäß die Einsparungen und noch mehr der Kirche zukommen lassen konnte, habe ich mir einmal mehr Gedanken gemacht, wie man derzeit zu beobachtende, beunruhigende Umtriebe im politischen Bereich in geordnete Bahnen lenken kann.
Ich schlag daher eine Aufnahme in das Wahlprogramm der ARA vor, sapperlot.
Geschlechterlohnspalte (unredl.: gender pay gap).
Dieses Wortungetüm ist in vielerlei Munde, vor allem aber im kariösen Gebiß linksgrünversiffter Bombenleger, die mit folgender These hausieren gehen: Weiber bekämen für dieselbe Arbeit eines Mannes im Schnitt weniger Lohn. Es müsse eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.
Werte Herren, hier bin ich doch einer Meinung mit den langhaarigen Hanfgiftspritzern!

- Gesetzlicher Maximallohn für Weiber in Höhe von EUR 7,50 / Stunde
- In einem Betrieb darf das best bezahlte Weib nicht mehr verdienen als der am schlechtesten verdienende Mann
- Im Schnitt muß ein Weib rund 75% weniger Lohn für dieselbe Arbeit erhalten wie ein Mann
Jenes Gesetz würde sicherstellen:
- die durch ein Weib erreichte Wertschöpfung würde sich nunmehr auch im Lohn wiederfinden
- Schutz der Herrenarbeitslosigkeit durch Weiber, die sich ihren familiären Pflichten durch Erwerbsarbeit entziehen
- Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von dem Arbeitseinsatz dummer Weiber ausgehen
Weiberarbeit (unredl. teilw. eingedeutscht care-Arbeit).
Es ist in Kreisen der RAF-Weiber in Mode gekommen, beispielsweise das Einholen von Lebensmitteln als unbezahlte Arbeit zu betiteln. Ja, wenn die Weiber den Fußgängerbedarfsknopf an der Ampel betätigen, ist das wohl auch Arbeit, gell?
Dabei wird suggeriert, man müsse auch solche Tätigkeiten kompensieren. Wenn also das Weibe seiner vom HERRn ihm zugedachten Gebärtätigkeit nachgeht, handele es sich nicht um eine natürlichen Vorgang, sondern um "Arbeit"? Derart Geschwätz gehört natürlich schleunigst gesetzlich normiert. Es ist daher ein Gesetz zu erlassen, welches eine Mindestanzahl abzuleistender "Weiberarbeitsstunden" eines jeden Weibes ab dem 14. Lebensjahr vorsieht.
Ich schlage zunächst einmal eine Stundenbasis von 50 Std. / Woche vor, soweit es Arbeit gibt. Ein Hausvorstand, der ein Eheweib hält aber daneben beispielsweise noch eine hässliche, unverheiratete Schwester o.ä. bevormundet, kann die Weiberarbeit natürlich entsprechend aufteilen. Es wäre aber natürlich auch in Ordnung, wenn er den Weibern dann gewisse Tätigkeiten aufgibt wie einen Schuppen zu errichten.
Was ist von meinen Vorschlägen zu halten?
Mit herzlich-christlichem Gruße
Martin Frischfeld