Am gestrigen Donnerstag wurde Ulrich Hoeness zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Schulden beim deutschen Staat belaufen sich auf mehr als 27 Millionen Europa. Nun, als Besitzer eines solchen Kontos habe ich den Prozess natürlich mit Argusaugen verfolgt, um zu überprüfen, ob mir nun ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe droht, Potztausend! Wie mir nun klar wurde, ist dem nicht so. Schliesslich gebrauche ich mein schweizerisches Konto nur für äußerst löbliche Zwecke, Potzdonner! So spendete ich nahezu meine gesamten Einnahmen im Jahre 2013 an das Limburger Bistum. Immerhin braucht der knorke Bischof, Herr Tebartz-van Elst, in der wohl schwierigsten Phase seiner Amtszeit jede finanzielle Unterstützung, die er bekommen kann, Sapperlot!
Als redlicher Christ überwies ich somit am Jahresanfang knapp fünf Millionen Europa, die ich unter anderem an der Börse verdient hatte, auf eines der zahlreichen Konten des hochgeehrten Bischofs. Der Prozess des allseits bekannten Wurstherstellers Hoeness liess mich nun aber aufhorchen. Wieso wird ein solch knorkes Bannkonto in den kommunistischen Medien partout als unlöblich angesehen? Es gibt wohl einige Personen, die die Schweiz wohl diesbezüglich flegelhaft ausnutzen und sich nicht einmal hierfür schämen, jedoch gehöre ich mit Sicherheit nicht dazu, Potzblitz!
Muss ein Bankkonto in der Schweiz also partout unlöblich sein?
Nein, das muss es wahrlich nicht! Solange Sie Ihr Bankkonto lediglich für christliche Zwecke nutzen, wird wohl auch der deutsche Staat nichts dagegen haben, Potztausend! Die freie Religionsausübung ist erfreulicherweise im Grundgesetz festgelegt, weswegen Sie wohl nicht belangt werden können! Hussa!
Wenn Sie also eines Tages, trotz Ihres Sparens zu löblichen Zwecken, verhaftet werden, können Sie sich dann gegebenenfalls auf das Grundrecht jedes Bürgers berufen. Das wird nämlich auf jeden Fall helfen! Zudem können Sie im Gegenzug dem deutschen Staat mit einer Anzeige drohen, da Sie ja an der freien Ausübung Ihrer Religion von irgendwelchen Halbstarken gehindert wurden!...
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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Wer Sie am Spenden hindert, handelt nicht im Sinne GOTTes und verstösst gegen die wohl wichtigsten Gesetze überhaupt!
Aufklärend,
Dr. Waldemar Drechsler