Modell eines christlichen Gottestaates

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Pater Aloisius
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Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Pater Aloisius »

Werte Gemeinde,

Bedingt durch die Laster dieser verdorbenen Welt, habe ich mir in jüngster Zeit Gedanken über das Modell eines idealen Gottesstaates gemacht. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das aktuelle System früher oder später unter dem Gewicht von Korruption, allgegenwärtigem Antiklerikalismus und unbewältigbaren Altlasten zusammenbrechen wird. Der staatliche Laizismus war der größte Fehler in der Geschichte Europas, der den ganzen Kontinent in den Abgrund gerissen hat und der Verderbnis Tür und Tor geöffnet hat. Ohnmächtig müssen wir zusehen, wie sich die Menschen den Versuchungen des Leibhaftigen hingeben, auf die Gesetze unseres HERRn spucken und sich an jeglicher Perversion beteiligen, die in all ihrer Abscheulichkeit von den morallosen Vertretern unserer Gesellschaft definiert werden. Europa als Sündenpfuhl zu bezeichnen ist noch eine Beschönigung, angesichts der latenten Unkeuschheit, die um sich Greift und selbst die reinste Seele zu verderben scheint. So scheinen so manche bereits im Kleinkindalter von 16 Jahren zu gemeinen Straßendirnen heranzuwachsen, die sich für eine Hand voll Kreck bereitwillig jedem Freier anbieten, ungeachtet der Gesetze des HERRn.

Sollen wir Christen uns nun stillschweigend dieser Verderbnis hingeben und den Lauf der Welt einfach akzeptieren? Ich sage NEIN! Wir müssen den Dämonen, die diese Welt heimsuchen, entschlossen entgegentreten. Der HERR wird uns den Weg erleuchten und unser Schwert und Schild sein. Als ersten Schritt habe ich das Modell eines idealen christlichen Gottesstaates ausgearbeitet. Dieser Gottesstaat würde zur Bildung einer keuscheren und züchtigeren Gesellschaft führen und nicht zuletzt auch den EInfluss des Leibhaftigen auf Erden für immer zerschlagen.

Ein entsprechendes Organigramm, welches dieses System bildlich veranschaulicht, habe ich hier verschaltet.

Um innenpolitische Stabilität zu gewährleisten und Unruhen zu vermeiden bleibt die Gewaltenteilung vorerst in Kraft. Höchste Instanz in meinem christlichen Modellstaat ist GOTT selbst und Grundlage der Verfassung ist die Heilige Schrift, die Bibel. Oberste ausführende Gewalt wäre also de jura seine Heiligkeit der Papst, der Stellvertreter GOTTes auf Erden.
  • Der Gottesstaat stützt sich auf eine christliche Ständegesellschaft. Die Gesellschaft ist strikt in zwei Stände aufgeteilt, dem Klerus als ersten Stand und dem einfachen Volk als zweiten Stand. Die Zugehörigkeit des Standes wird alleine durch die Geburt bestimmt und Auf- und Abstieg zwischen den Ständen ist nahezu unmöglich.
    • Erster Stand: Dieser macht etwa 2-3% der Bevölkerung aus. Er setzt sich aus Priestern und Bischöfen des christlichen Glaubens und anderen wichtigen Amtsträgern der Kirche und des Staates, sowie deren Familien zusammen. Der erste Stand ist von sämtlichen steuerlichen Lasten befreit und dessen Mitglieder erhalten im Rahmen ihres gottesfürchtigen Lebens Kost und Logis auf Kosten der Staatskasse. Mitglieder des ersten Standes sind außerdem von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit.
      Zweiter Stand: Dieser macht etwa 97-98% der Bevölkerung aus. Sämtliche Steuerlasten werden vom zweiten Stand getragen, dem der Rest der Bevölkerung angehört. Ehen zwischen den einzelnen Ständen sind nicht gestattet. Bei einem Vergehen hat sich der Täter, je nach Art des Vergehens entweder der weltlichen oder der geistlichen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Die Gerichtsbarkeiten sind streng voneinander getrennt.
  • Das Parlament setzt sich aus zwei Kamern, nämlich der Glaubenskongregation und den Generalständen, zusammen. Gesetzesbeschlüsse müssen beide Kammern durchlaufen und benötigen jeweils eine einfache Stimmenmehrheit.
    • Generalstände: Diese werden alle 5 Jahre auf 500 Sitze neu gewählt. Das Wahlverfahren erfolgt in einer strikten Trennung der beiden Stände. Jeder Stand wählt 250 Abgeordnete (exakt die Hälfte) in die erste Kammer des Parlaments. So entfallen 250 Abgeordnete auf den ersten und 250 auf den zweiten Stand. Sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht haben alle männlichen Bürger christlicher Konfession, welche mindestens 35 Jahre alt sind.
      Glaubenskongregation: Diese ist die zweite Kammer des Parlaments und hat 100 Sitze. Wahlberechtigt ist ausschließlich der erste Stand. Die Abgeordneten werden auf Lebenszeit gewählt. Alle 10 Jahre werden neue Abgeordnete gewählt, die verschiedene (=verstorbene) Abgeordnete oder schwer erkrankte Abgeordnete, welche aufgrund ihrer Erkrankung ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, ersetzen, sodass die Anzahl der Abgeordneten wieder 100 beträgt. Das aktive Wahlrecht haben ausschließlich männliche Bürger des ersten Standes, die 35 Jahre oder älter sind. Das passive Wahlrecht haben sämtliche männlichen Bürger des ersten Standes, die 55 Jahre oder älter sind.
  • Die Exekutive basiert auf dem Modell eines weltlichen und eines geistlichen Herrschers, deren Aufgabenteilung genau geregelt ist. Der Kaiser ist weltlicher Herrscher und ist alleine an die Weisungen des geistlichen Herrschers gebunden. Dieser widerum hat das Recht den Kaiser abzusetzen und die Krone einer anderen Familie zuzusprechen.
    • Kaiser: Der weltliche Monarch wird durch das Geburtsrecht bestimmt. Der Nachfolger des Monarchen wird durch die Erbreihenfolge bestimmt und kann ausschließlich männlich sein. Als weltlicher Herrscher vertritt der Kaiser die Nation im Ausland und hat auch Entscheidungsgewalt in weltlichen innenpolitischen Angelegenheiten. In Abstimmung mit dem geistlichen Oberhaupt ernennt und entlässt der Kaiser die Minister. Außerdem besitzt er das Recht die Generalstände, als erste Kammer des Parlaments aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.
      Geistlicher Herrscher: Der Geistliche Herrscher steht in der Theokratie noch über dem weltlichen Herrscher, dem Kaiser. Er stellt die Verbindung zwischen GOTT und dem Volk her. Aufgrund seiner Aufgabe eine gottgefällige Gesellschaft aufzubauen, ist dieser mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Alleine er und der Kaiser haben das Recht die erste Kammer des Parlaments, die Generalstände aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen. Die zweite Kammer, die Glaubenskongregation, und den klerikalen Wächterrat kann hingegen nur der geistliche Herrscher auflösen. Er muss seine Zustimmung zur ernennung der Minister geben und kann den weltlichen Herrscher absetzen, sollte dieser zuwider GOTTes Willen handeln.
      • - Papst: De jure ist der Papst das geistliche Oberhaupt des Gottesstaates. Sollte der Papst sein Amt nicht wahrnehmen wollen (dieser wird immerhin bekanntlich in Rom gewählt) oder für den Zeitraum, in dem es keinen Papst gibt, übernimmt der Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive das Amt des geistllichen Herrschers.
        - Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive: Sollte der Papst aus oben genannten Gründen sein Amt als geistlicher Herrscher nicht wahrnehmen können/wollen, wird de facto der Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive als geistlicher Herrscher eingesetzt. Dieser wird vom klerikalen Wächterrat bestimmt und führt sein Amt so lange aus, bis er verstirbt oder der Papst ihn in seinem Posten ablöst.
  • Klerikaler Wächterrat: Der klerikale Wächterrat ist das oberste juristische Organ des Gottesstaates. Dieser setzt sich ausschließlich aus männlichen Bürgern des ersten Standes zusammen, welche mindestens 60 Jahre alt sind. Gewählt wird der klerikale Wächterrat von den Abgeordneten der Glaubenskongregation. Er setzt die geistlichen und weltlichen Gerichte ein, welche über die Vergehen der Bürger urteilen. Er stellt die oberste gerichtliche Instanz dar und ernennt den Präfekt der glaubensbezogenen Exekutive, sollte kein Papst bereitstehen.
    • Weltliche Gerichtsbarkeit: Weltliche Gerichte urteilen über Verfehlungen, welche das reibungslose gesellschaftliche Zusammenleben zwar beträchtlich stören, jedoch nicht explizit gegen die Gebote der Heiligen Schrift verstoßen. Mitglieder des ersten Standes sind strafrechtlich Imun gegen die weltliche Gerichtsbarkeit. Für derlei Kapitalverbrechen können alleine Mitglieder des zweiten Standes strafrechtlich belangt werden.
      Geistliche Gerichtsbarkeit: Behandelt Fälle, die gegen die von GOTT formulierten Gebote in der Heiligen Schrift verstoßen. Die sogenannten Inquisitionsgerichte können auch verfügen, dass die Schuldfrage mithilfe eines GOTTesurteis geklärt wird. Bei diesen muss der Angeklagte mehrere Prüfungen bestehen, welche alleine mit GOTTes Hilfe zu bewältigen sind. Sollten besagte Prüfungen nicht bestanden werden, droht dem Angeklagten ein Urteil. Die geistliche Gerichtsbarkeit urteilt sowohl über Mitglieder des ersten, als auch des zweiten Standes.

Was sagen Sie zu diesem Modell eines nahezu perfekten Staates? Ich bin offen für Verbesserungsvorschläge und Kritik jeder Art. Natürlich steht es jedem frei diesen Gedanken noch weiter zu stricken und sich mit Ideen und Vorschlägen einzubringen.

In der Heiligen Schrift blätternd,
Pater Aloisius

post scriptum: Leider ist es mir nicht gestattet Bilder einzufügen. Ich habe daher eine Verschaltung zu einem anschaulichen Organigramm angefügt. Ich würde die Administranz bitten, sofern es nicht mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden ist, das verschaltete Bild einzufügen.

post post scriptum: Dies ist mein 150. Beitrag auf diesem löblichen Brett. Aus diesem Grund habe ich mir diesmal etwas mehr Gedanken gemacht und hoffe, dass ich mich mit meinen (möglicherweise kontroversen) Theorien nicht allzu weit aus dem Fenster lehne.
Die Lippen des Toren führen Streit herbei; und es ruft sein Mund nach Schlägen.

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Karl Mistgabel
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Karl Mistgabel »

Werter Herr Aloisius,

aus Zeitmangel überflog ich Ihren Beitrag nur schnell.
Jedoch bin ich von Ihrer Idee begeistert!
► Erster Stand: Dieser macht etwa 2-3% der Bevölkerung aus. Er setzt sich aus Priestern und Bischöfen des christlichen Glaubens und anderen wichtigen Amtsträgern der Kirche und des Staates, sowie deren Familien zusammen. Der erste Stand ist von sämtlichen steuerlichen Lasten befreit und dessen Mitglieder erhalten im Rahmen ihres gottesfürchtigen Lebens Kost und Logis auf Kosten der Staatskasse. Mitglieder des ersten Standes sind außerdem von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit.
Welche anderen wichtigen Amtsträger zählen für Sie, werter Herr Aloisius, dazu?

Begeistert,
Karl Mistgabel
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Pater Aloisius
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Pater Aloisius »

Werter Herr Mistgabel,

Dies ist eine berechtigte Frage, daher will ich Ihnen schnell antworten. Zu den wichtigen Amtsträgern würde ich Richter hohe Beamte, Parlamentsabgeordnete und einflussreiche Funktionäre zählen. Dem ersten Stand gehört dann natürlich auch die engere Familie von besagten Personen an.

Aufklärend,
Pater Aloisius
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Joe
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Joe »

Werter Herr Aloisius,

Welch schöne Idee! Doch habe ich noch Fragen, was die Gesetze und Verordnungen betrifft. Damit solch ein Staat funktioniert müssen solche Sachen vorher natürlich klar geregelt werden. Nun zu meinen Fragen. Ab wann müssen sich Kinder vor dem Gesetz verantworten? Wie lange sollten Jungen die Schule besuchen? Wie lange Mädchen? Sollten alle Kinder auf Internate gehen? Ab wann dürfen Frauen verheiratet werden? Auf welcher Stufe stehen Frauen, also vor Kindern oder doch unter Männern und Kindern? Wie viele Pranger sollte jeder Ort mindestens besitzen? Dürfen Frauen Berufe ausüben, zum Beispiel Hebamme? Was passiert mit Jugendlichen, die sich nicht belehren lassen? Werden dafür extra Anstalten gebaut, oder werden diese in löbliche Familien gesteckt um dort dann zu arbeiten? Welche Verbrechen werden wie bestraft (zum Beispiel der Schule verbleiben, sich einem Mann widersetzen, sich einem Mitglied des Klerus widersetzen, sich als Frau gegen den Mann stellen und so weiter...)? Und eine Frage, die mich besonders beschäftigt, werden Hexen, Ketzer usw. getötet? Ich finde, man sollte diese Menschen nicht töten, man sollte niemanden töten. Man sollte solche Menschen in eine Erziehungsstätte einweisen lassen, und sie erst entlassen wenn ein Mitglied des Klerus es für richtig hält.
Wenn Sie diese Fragen beantworten könnten, wäre ich Ihnen dankbar. Sollten mir noch weitere Fragen dazu einfallen, werde ich diese natürlich stellen.
Alle Rechtschreibfehler entschuldigend
Joe
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Pater Aloisius
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Pater Aloisius »

Werter Herr Josef,

Ich hoffe folgende Liste hilft Ihnen weiter. Diese ist selbstverständlich noch ausbaufähig und enthält nur einige Beispiele. Sie können natürlich selbst Vorschläge machen oder Ihre Meinung zu einzelnen Vorschlägen von mir kundtun.
  • Ehe
    • Die sogenannte "Vergewaltigung innerhalb der Ehe" soll keinesfalls Strafrechtlich verfolgt werden können.
      _
    • Sollte eine unverheiratete Frau Opfer einer Vergewaltigung werden, so ist die Frau verpflichtet den Mann, mit welchem sie sechsuell verkehrte, zum Gatten zu nehmen. Dieses Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
      • Das Fräulein ist noch jünger als 14 Jahre.
      • Bei der Vegewaltigung kam es zu einer unverhältnismäßig großen Gewalteinwirkung auf das Opfer.
      • Das Fräulein ist nachweislich nicht Gebärfähig (=steril).
      • Das Fräulein war zum Zeitpunkt der Vergewaltigung bereits mit einem anderen Mann verlobt.
      _
    • Ehen können nicht mehr geschieden werden.
      _
    • Sollten ein unverheirateter Mann und eine unverheiratete Frau nachweislich sechsuel verkehren, so sind diese Verpflichtet in den heiligen Bund der Ehe zu treten.
      _
    • Sollte vor dem Eheschluss von einem Ehepartner verschwiegen worden sein, dass dieser Unfruchtbar ist, so hat dieser mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
      _
    • Um heiraten zu dürfen, braucht ein Fräulein die Einverständniserklährung seines Vaters. Sollte dieser Bereits verschieden sein, tritt eine der folgenden Regelungen in Kraft:
      • Die Einverständniserklärung des nächtnäheren, volljährigen, männlichen Verwandten.
      • Sollte auch ein solcher nicht zur Verfügung stehen, so gilt es die Einverständniserklärung eines geweihten Priesters vorzubringen.
    Emanzipation
    • Emanzipation ist grundsätzlich abzulehnen.
      _
    • Frauen sollen allmählich aus dem Berufsleben verschwinden, bis sie nur noch in frauentypischen Berufen vertreten sind beziehungsweise bis sie in weiterer Folge als Hausfrau ihren Platz am Herd einnehmen.
      _
    • Unternehmen die Frauen einstellen haben mit empfindlichen Strafsteuern zu rechnen.
      _
    • Frauen ist es nicht gestattet Kraftfahrzeuge in Betrieb zu nehmen.
      _
    • Für Frauen herrscht eine allgemeine Ausgangssperre von 20:00-06:00 Uhr.
      _
    • Ohne Zustimmung des Vormundes (Gatte oder Vater) ist es der Frau nicht gestattet das Haus zu verlassen.
    GOTTeslästerung
    • Der Sonntag muss ausnahmslos als Ruhetag gelten. Ausnahmslos alle Geschäfte, Läden und Betriebe müssen geschlossen bleiben. Ausgenommen sind staatliche Behörden, deren Einsatz für die innere Sicherheit unverzichtbar ist (Sicherheits-, Justizbeamten, sowie der Katastrophenschutz u.ä.).
      _
    • Der sonntägliche Kirchgang muss zur Pflicht werden. Dieser darf nur bei schwerer Krankheit versäumt werden, wobei in diesem Fall ein ärztliches Attest vorzubringen ist. Mit vollendeten 12. Lebensjahr haben betroffene mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
      _
    • Der Gebrauch einer schmutzigen Jugendsprache ist unter Androhung von Geld- und Prügelstrafen strengstens verboten.
      _
    • Sprechgesang, aber auch alle Gesänge die nicht dem Lob des HERRn gewidmet sind, werden verboten und ähnlich geahndet.
      _
    • Blasphemische Äußerungen werden je nachdem wie schwer sie wiegen mit Geld- und Prügelstrafen und bei besonders schwerwiegendem oder wiederholten Verstoß mit Gefängnis oder dem Tod bestraft.
      _
    • Ebenso ist es verboten den Namen des HERRn leichtfertig zu gebrauchen. Der Gebrauch von Floskeln wie "OMG" ist strafrechtlich zu verbieten.
    Sittenwidrigkeit
    • Im Sinne der Ordnung sind ähnliche Strafen für Ordnungswidrigkeiten zu erheben, wie beispielsweise in Saudi-Arabien, Afghanistan und Singapur.
      _
    • Der Genuss von Alkohol im öffentlichen Raum ist unter Strafe zu stellen. Ausnahmen sind:
      • Die Heilige Messe, in welcher das trinken des Messweins gestattet ist.
      • Gaststätten, in welchen Alkohol ausgeschenkt werden darf.
      • Speziell gekennzeichnete Orte, an welchen der Genuss von Alkohol erlaubt ist.
      _
    • Gebrannte alkoholische Getränke und Hochprozentiges ist gänzlich verboten. Einzig die folgenden Ausnahmen dürfen mit vollendetem 45. Lebensjahr konsumiert werden:
      • Weinbrände aus den löblichen Klosterdestillerien.
      • Kräuter- und Magenbitter, welche bekantlich die Verdauung anregen.
      _
    • Von den "leichten" alkoholischen Getränken, ist nur der Konsum von Bier und Wein gestattet. Diese Spirituosen dürfen mit vollendetem 35. Lebensjahr genossen werden.
      _
    • Personen, welche aufgrund zu hohen Alkoholkonsums störend auffallen, haben mit Geld- und Prügelstrafen zu rechnen.
      _
    • Aufreizend gekleidete Frauen können strafrechtlich belangt werden.
    Innere Sicherheit
    • Politische Parteien werden verboten.
      _
    • Die Einfuhr von Film- und Druckmedien aus dem angelsächsischen und fernöstlichen Raum ist zu verbieten. Dies betrifft die Druckerzeugnisse der "liberalen Medien" aus dem angelsächsischen Raum, Zeichenpornographie (unredl. Pornos) aus Fernost, aber auch Flugblätter mit konspirativem Inhalt und vor allem Filme, die Gewalt verherrlichen, die zu Drogen- und Alkoholkonsum anregen oder aufgrund von subversiven oder unzüchtigen Inhalten eine Gefahr für den christlichen Glauben darstellen.
      _
    • Es muss dem christlichen Staat erlaubt sein Personen, die in Verdacht stehen mit konspirativen Organisationen in Kontakt zu stehen, für unbefristete Zeit festzuhalten. Bekannte Agitatoren sollen zu diesem Zweck auch in Schnellverfahren auf unbürokratischen Weg verurteil werden können.
      _
    • Die Medien und insbesondere das Internetz sind einer starken Zensur zu unterwerfen. Lobend sei hier die Vorarbeit der Netzwacht zu erwähnen.
In der Hoffnung Ihre Frage beantwortet zu haben,
Pater Aloisius
Die Lippen des Toren führen Streit herbei; und es ruft sein Mund nach Schlägen.

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Joe
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Joe »

Werter Herr Aloisius,

In der Tat konnten Sie einige Fragen beantworten. Dennoch habe ich bereits einige neue Fragen und Vorschläge für Sie. Diese könnten vielleicht etwas von Ihrer Meinung abweichen, da ich Mormone bin und etwas anders darüber denke. Dadurch komme ich auch schon zu meiner ersten Frage. Die anderen Religionen werden doch gestattet, oder? Ich bin nicht katholisch und möchte es auch nicht werden. Darum ist es mir persönlich ebenfalls wichtig. Welche Religionen Sie in diesem Staat erlauben, ist natürlich Ihre Sache, jedoch wäre es schade seinen Glauben aufgeben zu müssen.
Die Ausgangsperre für Frauen ist nicht schlecht, jedoch sollte man diese in Ausnahmefällen umgehen dürfen. Wenn nun eine Frau sündigte und dringend eine Kirche aufsuchen muss, sollte sie dies auch tun dürfen, ungeachtet der Uhrzeit. Natürlich jedoch nicht allein. Zum eigenem Schutz sollte der Vater oder Ehemann sie begleiten müssen. Für derartige Sonderfälle hatte jemand von meinen Bekannten eine großartige Idee, die ich Ihnen gerne präsentieren würde. Frauen sollten verpflichtet sein, vor verlassen des Hauses ein bestimmtes Halsband und ein paar Handschellen anzulegen. Am Halsband ist eine 30 cm lange Kette festgemacht und lässt sich auch nicht entfernen. Am Ende dieser Kette befindet sich ein Schloß und ein Handgriff. Sollte die Frau das Haus nun verlassen, so kann der Vater oder Ehemann sie an die Kette nehmen. Sind nun beide an der Kirche angekommen, so existiert dort in geringer Höhe ein Eisenring, an dem die Frau angekettet werden kann. So können Priester und Vater/Ehemann ungestört miteinander reden. Um einen eventuellen Fluchtversuch zu verhindern, sind die Handschellen da. Mit gefesselten Händen kann man bekanntlich ein Schloß nicht einfach so öffnen. Diese Idee ist noch nicht ausgereift und bisher nur für Sonderfälle, in denen dringend eine Kirche aufgesucht werden muss. Sie können diese Idee ausbauen.
Die Todesstrafe lehne ich weiterhin ab, und bitte Sie darum, dies auch zu tun. Eine Einweisung in ein Arbeitshaus oder Leibeigenschaft für einen unbestimmten Zeitraum dürfen vielleicht auch helfen. Alle Möglichkeiten ziehe ich für schwere Verbrechen in Betracht, jedoch nicht die Tötung eines Menschen. Egal um welches Verbrechen es sich handelt, mit so etwas kann ich mich nicht abfinden. Den Mitgliedern der Arcge Internetz sollte es möglich sein, jede noch so schlimm vom Weg abgekommene Person zu retten. Sollte es Gottes Wille sein, so werden diese Menschen sowieso nicht mehr lange Leben. Nur Gott allein sollte über Leben und Tod bestimmen können und Menschen aus dem Leben holen. Eine Todesstrafe halte ich für sinnlos.
Zum Thema Ehen habe ich auch noch einige Gedanken. Heute kommt es ja allzu oft vor, dass unverheiratete Frauen schwanger werden. Wie sollte man sich diesem Problem annehmen? Was passiert mit den entstandenen Kindern? Heutzutage gibt es auch immer mehr Halbgeschwister. Sie haben also unterschiedliche Väter oder Mütter. Was sollte man mit solchen Kindern machen? Dabei gibt es natürlich nur bedenken, sollte die Frau die verschiedenen Männer nicht zum Mann haben, oder umgekehrt. Auch meine Eltern sind nicht verheiratet und waren es auch nie. Noch bevor ich das Licht der Welt erblickte, verließ mein Vater die Familie. Das ist also ein ganz alltägliches Problem geworden, was natürlich schrecklich ist. Wie wird also solches Verhalten verhindert? In dem alle dazu verpflichtet wären, Keuschheitsgürtel und Keuschheitskäfige zu tragen! Doch ab wann sollte man dazu verpflichtet sein? Das kann ich mir nicht beantworten
Falls Sie auch auf diesen Beitrag antworten könnten, wäre ich Ihnen wieder zutiefst dankbar. Hoffentlich konnten Sie auch einige Anregungen bekommen.
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Joe
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Pater Aloisius
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Pater Aloisius »

Büblein Johannes,
Joe hat geschrieben:Die anderen Religionen werden doch gestattet, oder? Ich bin nicht katholisch und möchte es auch nicht werden. Darum ist es mir persönlich ebenfalls wichtig.
Selbstverständlich sind andere Religionen erlaubt, immerhin kann man ja niemanden zu seinem Glück zwingen. Ehrlichgesagt sind mir überzeugte Atheisten lieber, als falsche Christen, die zwar einer Zwangstaufe unterzogen wurden, jedochnicht wirklich an den HERRn glauben. Außerdem sind Sie als Mormone doch ohnehin ein Christ. Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Irrglauben erlegen sind, Jesus wäre in Salzseestadt geboren.
Joe hat geschrieben:Die Ausgangsperre für Frauen ist nicht schlecht, jedoch sollte man diese in Ausnahmefällen umgehen dürfen.
Sollte ein Vormund (Vater, Bruder, Ehegatte) in Begleitung des Weibes sein, gilt diese Ausgangssperre natürlich nicht. Sie dient viel eher als Eigenschutz für das Weib, einerseits um es vor Gewaltverbrechen zu schützen, andererseits um zu verhindern dass es sündigt.
Joe hat geschrieben:Die Todesstrafe lehne ich weiterhin ab, und bitte Sie darum, dies auch zu tun. Eine Einweisung in ein Arbeitshaus oder Leibeigenschaft für einen unbestimmten Zeitraum dürfen vielleicht auch helfen. Alle Möglichkeiten ziehe ich für schwere Verbrechen in Betracht, jedoch nicht die Tötung eines Menschen. Egal um welches Verbrechen es sich handelt, mit so etwas kann ich mich nicht abfinden. Den Mitgliedern der Arcge Internetz sollte es möglich sein, jede noch so schlimm vom Weg abgekommene Person zu retten. Sollte es Gottes Wille sein, so werden diese Menschen sowieso nicht mehr lange Leben. Nur Gott allein sollte über Leben und Tod bestimmen können und Menschen aus dem Leben holen. Eine Todesstrafe halte ich für sinnlos.

Die Todesstrafe ist nicht verwerflich, denn der HERR will es so:
Exodus 21;12 hat geschrieben:Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft.
Exodus 21;15 hat geschrieben:Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.
Exodus 21;16 hat geschrieben:Wer einen Menschen raubt, gleichgültig, ob er ihn verkauft hat oder ob man ihn noch in seiner Gewalt vorfindet, wird mit dem Tod bestraft.
Exodus 21;17 hat geschrieben:Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.
Exodus 22;19 hat geschrieben:Wer einer Gottheit außer Jahwe Schlachtopfer darbringt, an dem soll die Vernichtungsweihe vollstreckt werden.
Levitikus 20;13 hat geschrieben:Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen.
Deuteronomium 13;5 hat geschrieben:Der Prophet oder Traumseher aber soll mit dem Tod bestraft werden. Er hat euch aufgewiegelt gegen den Herrn.
Und anschließend noch ein Bibelvers, in welchem der HERR den Staat dazu berechtigt in seinem Namen über jemanden zu richten und die Strafe auszuführen:
Römer 13;1-7 hat geschrieben:Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen.
Vor den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest. Sie steht im Dienst Gottes und verlangt, dass du das Gute tust. Wenn du aber Böses tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der Böses tut. Deshalb ist es notwendig, Gehorsam zu leisten, nicht allein aus Furcht vor der Strafe, sondern vor allem um des Gewissens willen. Das ist auch der Grund, weshalb ihr Steuern zahlt; denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Gebt allen, was ihr ihnen schuldig seid, sei es Steuer oder Zoll, sei es Furcht oder Ehre.
Wie Sie sehen, will der HERR dass wir Strafen in seinem Namen vollstrecken. Dies schließt auch die Todesstrafe ein, wie Sie an den oben genannten Versen erkennen können.
Joe hat geschrieben:Zum Thema Ehen habe ich auch noch einige Gedanken. Heute kommt es ja allzu oft vor, dass unverheiratete Frauen schwanger werden. Wie sollte man sich diesem Problem annehmen? Was passiert mit den entstandenen Kindern?
Bei diesen Kindern handelt es sich um Bastarde. Diese wiederum sind ein Gräuel im Angesicht des HERRn. Diese sollte man am Rande der Gesellschaft ansiedeln, wo redliche Menschen ungestört von ihnen leben können. Abbo von Fossanova belegte dies ziemlich eindeutig:
Abbo von Fossanova hat geschrieben:Alle Bastarde wurden in einem Augenblick der Schwäche und des Verlangens gezeugt. So ist es nicht verwunderlich, daß diese bereits bei der Geburt Verrat in sich tragen und durch nichts anderes als Schwäche und Verlangen getrieben werden.
Sie sehen, dass sich schon die großen Kirchenväter mit diesen "Problemen" befasst haben.
Joe hat geschrieben:Wie wird also solches Verhalten verhindert? In dem alle dazu verpflichtet wären, Keuschheitsgürtel und Keuschheitskäfige zu tragen! Doch ab wann sollte man dazu verpflichtet sein?
Sobald das Weib erblüht, ist das Anlegen eines Keuschheitsgürtels zu empfehlen. Zudem könnten diese staatlich subventioniert werden, um der latenten Unkeuschheit entgegenzuwirken.

In der Hoffnung Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben,
Pater Aloisius
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Joe
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Joe »

Werter Herr Aloisius,

Vielen Dank für die Antworten. Ich muss nun aber doch erschreckt feststellen, dass ich dann nicht erwünscht wäre. Denn wie ich schon schrieb, sind meine Eltern nicht verheiratet und auch nicht zusammen, was mich zum Bastard macht. Nun, dann werde ich mir einfach ein schönes Plätzchen außerhalb der Stadt suchen, damit ich die redlichen Herren nicht störe.
Nun, der Unterschied ist noch größer, so wird bei uns neben Alkohol und Tabak auch kein Kaffee und Tee konsumiert. Auch beim Gottesdienst wird keine Ausnahme gemacht, statt Wein wird Wasser serviert.
Ich hoffe, dass auch andere Herrschaften helfen, um dieses staatliche Vorbild so gut wie möglich zu machen. Leider kann ich nicht mit viel Erfahrung an die Sache rangen, weswegen meine Ideen noch voll von kindlichem Eifer und Naivität sind.
Mit diesem Projekt wünsche ich Ihnen aber alles gute.
Joe
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Pater Aloisius
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Pater Aloisius »

Knäblein Johann,
Joe hat geschrieben:Ich muss nun aber doch erschreckt feststellen, dass ich dann nicht erwünscht wäre. Denn wie ich schon schrieb, sind meine Eltern nicht verheiratet und auch nicht zusammen, was mich zum Bastard macht.
Selbstverständlich bestätigen Ausnahmen die Regel. Auch wenn ein Großteil der Bastarde Hehler und Schurken sind, so gibt es redliche Ausnahmen. Es ist genauso wie mit den Jugendlichen, auch bei deisen gibt es eine Handvoll redlicher Ausnahmen (ich verweise auf Herrn derG). Verbringen Sie Ihr Leben im Dienste des HERRn und man wird über die grässlichen Umstände Ihrer Zeugung hinwegsehen.
Joe hat geschrieben:Nun, der Unterschied ist noch größer, so wird bei uns neben Alkohol und Tabak auch kein Kaffee und Tee konsumiert. Auch beim Gottesdienst wird keine Ausnahme gemacht, statt Wein wird Wasser serviert.
Auch wenn die 'Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage' Jesus als ihren Erlöser angenommen hat und durchaus positiv auffällt (siehe AKtivitäten in Deutschland), so sind einig Vorschriften dieser Konfession doch lächerlich. Die güldenen Tafeln, das Buch Mormon und die strikte Ablehnung von Alkohol, Tee, usw. ist doch lächerlich. Selbst Jesus hat laut der Bibel Wein getrunken.
Außerdem: Was sollte ich bei meinen Magenbeschwerden ohne meinen Leibwächter machen? Diesen dürfte ich ja dann nicht trinken.
Joe hat geschrieben:Ich hoffe, dass auch andere Herrschaften helfen, um dieses staatliche Vorbild so gut wie möglich zu machen. Leider kann ich nicht mit viel Erfahrung an die Sache rangen, weswegen meine Ideen noch voll von kindlichem Eifer und Naivität sind.
Mit diesem Projekt wünsche ich Ihnen aber alles gute.
Vielen Dank. Ich will natürlich neben Österreich und Deutschland noch andere Staaten für diese Sache gewinnen. So soll ein erneutes Aufleben des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nationen den Einflussbereich des Gottesstaates ausweiten und ihm einen maßgeblichen Einfluss auf die Weltpolitik gewähren. So könnten wir effektiv den christlichen Glauben über die gesamte Welt verbreiten. Schalten Sie hier, um die Grenzen eines derartigen Reiches auf einer Karte des modernen Europas zu erblicken. Es zeigt die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nationen zur Zeit seiner größten Ausdehnung im Jahre 1200.
Diese gewaltige Nation hätte ein BIP von 7.591.584 VS-$ und stünde auf dem weltweit dritten Platz, nach den VSA mit 16.724.272 VS-$ und China mit 8.939.327 VS-$.
Außerdem würde dieses Reich 175.200.000 Menschen beheimaten und wäre somit nach China, Indien, den VSA, Indonesien, Brasilien und Pakistan der siebteinwohnerreichste Staat der Erdenscheibe.

Für die Theokratie einstehend,
Pater Aloisius
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SvenSteiner
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Registriert: Sa 7. Dez 2013, 13:17

Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von SvenSteiner »

Werter Pater Aloisius,

erzählen Sie mir doch bitte wie Sie das umsetzten möchten. Denken Sie das jetzige Politsystem lässt sich so einfach abschaffen? Wenn Gott wirklich wollte, dass die Welt sich nach ihm richtet, hätte er sie so gemacht. Da wir sehen, dass es nicht so ist und die Anzahl der Atheisten stets steigt, kann Gott es anscheinend nicht so wollen.

Desweiteren verweise ich auf die 10 Gebote, in denen steht "Du sollst nicht töten". Wollen Sie mit Einführung der Todesstrafe wirklich gegen ein heiliges Gebot verstoßen?
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Sleipnir
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Sleipnir »

Werte Gemeinde,

dazu fällt mir vorallem eines ein: Monarchie!
Ich denke mal, dass wir hier in Deutschland genug von monotoistischen Regierungsformen haben. Wenn ich an die Nationalsozialisten denke, die viel schlechts und nur wenig gutes gebracht haben, oder den letzten Kaiser, Willhelm der 2te.

Grüße,
Sleipnir
SvenSteiner
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von SvenSteiner »

Werter Herr Sleipnir,

auch Sie möchte ich fragen, wie man denn so einfach aus einem demokratischen System eine Monarchie machen will. Wie wollen Sie das denn bewerkstelligen?

lachend,
Sven
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Sleipnir
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Sleipnir »

Werter Herr Steiner,

sage ich irgendwo, dass ich aus Deutschland eine Monarchie machen möchte? Im Grunde ist nichts unmöglich, es gibt sicher Mittel und Wege, aber dass soll das Problem derer bleiben, welche auf den Gedanken kommen Deutschland in eine Monarchie zu verwandeln.

Wahlzettel fälschend (Achtung Ironie),
Sleipnir
Tobias Rehm
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von Tobias Rehm »

SvenSteiner hat geschrieben:Werter Pater Aloisius,
Desweiteren verweise ich auf die 10 Gebote, in denen steht "Du sollst nicht töten". Wollen Sie mit Einführung der Todesstrafe wirklich gegen ein heiliges Gebot verstoßen?
Werter Herr Steiner,

sie liegen einem Irrtum auf. Tatsächlich heißt es in der heiligen Schrift:
2Mo 20,13: Du sollst nicht morden.
Hierbei handelt es sich um die direkte Übersetzung aus dem Hebräischen.
Die Anwendung der Todesstrafe als Gebot des HERRn ist keineswegs Mord.

Hier ein Ausdruck aus dem deutschen Strafgesetzbuch:
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Rehm
FreundGottes
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Re: Modell eines christlichen Gottestaates

Beitrag von FreundGottes »

Werter Pater Aloisius,

Sie schrieben, dass Sie andere Religionen nicht verbieten wollen, denn "immerhin kann man ja niemanden zu seinem Glück zwingen". Nun frage ich mich, ob der Kirchengang dann auch für Anhänger anderer Religionen zur Pflicht wird.

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort,
FreundGottes
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