Rotzbengel Rüdiger hat geschrieben:
Bringen Sie entsprechende Fähigkeiten mit, um Neuankömmlinge auf Redlichkeit zu überbrüfen, Sie Prüfer, Sie?
Werter Herr Rotzbengel,
vor allem bin ich jetzt schon so lange in dieser Gemeinde, nach acht Monaten kann ich stolz sagen, ich bin mit der Arche durch dick und dünn gegangen! Allein das qualifiziert mich.
Somit könnte ich die Artikel lesen und daraus entnehmen, wer verbannt wird.
aufgrund der persistenten Rechtschreibfehler - auch in seinen jüngsten "Ergüssen"- ist davon auszugehen, daß er seine "Dissertation" entweder in Deppenkunde (mit sich selbst als bestes und einziges Untersuchungsobjekt) verfasst hat, oder er schlicht und ergreifend nur ein dümmlicher Fakir ist.
Von Letzterem gehe ich aus.
Gelangweilt
Opa Rauschebart
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Ignatius III hat geschrieben: ↑Mo 22. Feb 2021, 14:48
Da sich viele von Ihnen sicher schone gefragt haben, warum ich so lange abwesend gewesen bin, möchte ich dies gern erklären
nie würde ich mir anmaßen, für andere redliche Brettmitglieder zu sprechen, wohl aber kann ich Ihnen mitteilen, wie häufig die Frage nach Ihrem Verbleib hier im Plauderbrett gestellt wurde: genau null mal.
es ist schön, nun auch einen Kirchenrechtler in unserer Mitte zu haben. Wie stehen Sie denn beispielsweise zu dem Spannungsfeld zwischen dem Dictum extra ecclesiam nulla salus und der Erklärung Dignitatis humanae, die allen Menschen das Recht auf Religionsfreiheit zugestehen will?! Ist der Verzicht auf kanonische Strafen in dieser Angelegenheit seit dem Zweiten Vatikanum von einem juristischen Standpunkte aus überhaupt zu rechtfertigen?!
Bitte zitieren Sie die Rechtstexte, auf die Sie sich in Ihrer Antwort beziehen, vollständig - damit wir sie im Original nachschlagen können.
Gezeichnet,
Gruber Walter
Auch ist es mit dem Himmelreich wie mit einem Kaufmann, der schöne Perlen suchte. Als er eine besonders wertvolle Perle fand, verkaufte er alles, was er besaß, und kaufte sie. (Matthäus 13, 45-46)
eine gar formidable Frage werfen Sie da in den Raum!
Es weist auf ein zu lösendes Spannungsfeld zwischen Dogmatik und Kirchenrecht hin und passt genau für den gelahrten Herrn Ignatius, der ja vorgibt just in beiden dieser Fachgebiete promoviert zu haben. Ich bin guter Hoffnung, daß unser Doktor Ignatius III hier umfangreiche Einlassungen mit ausführlichen Originalzitaten abgeben wird. Schließlich war diese Thematik mit Sicherheit während seiner Studienzeit Gegenstand von Vorlesungen und Seminaren!
Achja, sollte Herr Dr. Ignatius II -wider Erwarten- als Fakir erscheinen, müsste eine Necknamenumbennenung erfolgen.
Gespannt auf die Ausführungen wartend
Opa Rauschebart
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haben Sie vielen Dank für die se interessante Frage. In der Tat ist mir die Fragestellung wohl bekannt, allerdings würde eine ausfürliche Erleuterung hier wohl die meisten Brettmitglieder überfordern.
Deshalb möchte ich auf die Frage antworten, wie ich zum zu dem Spannungsfeld zwischen dem Dictum extra ecclesiam nulla salus und der Erklärung Dignitatis humanae stehe: Mit der Erklärung Dignitatis humanae hat die katholische Kirche nach meiner Auffassung "eine grundlegende Neupositionierung und auch eine Korrektur ihrer Lehre vollzogen“.[1] Die Ablehnung der Religionsfreiheit kulminierte 1864 in der Enzyklika Quanta cura Papst Pius’ IX. und dem ihr angefügten Verzeichnis der Irrtümer, dem sogenannten Syllabus errorum.[2] Wegen dieser rigorosen Ablehnung der Religionsfreiheit als Menschenrecht[3] wurde diese Neupositionierung als „kopernikanische Wende“ der katholischen Kirche, nämlich vom „‚Recht der Wahrheit‘ zum ‚Recht der Person‘“, bezeichnet, deren Bedeutung „kaum hoch genug eingeschätzt werden“ könne.[4] In ihr wird für die Lehre von der Freiheit und dem Recht der menschlichen Person, von den Aufgaben und Befugnissen des Staates in religiösen Dingen „[…] ein neuer Boden gewonnen, der es erlaubt, überholte und unhaltbare Positionen der kirchlichen Lehre aufzugeben, ohne doch den Wahrheitsanspruch des katholischen Glaubens in Frage zu stellen“.[5]
1. Karl Gabriel, Christian Spieß, Katja Winkler: Die Anerkennung der Religionsfreiheit auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil, Paderborn 2013, S. 7.
2. Vgl. Konrad Hilpert: Die Anerkennung der Religionsfreiheit. In: Stimmen der Zeit, 12/2005, S. 809–819, hier S. 813.
3. Vgl. auch Reinhold Sebott: ‚Dignitatis humanae‘ und ‚Quanta cura‘ – Die Verurteilung der Religionsfreiheit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil. In: Karl Gabriel, Christian Spieß, Katja Winkler: Die Anerkennung der Religionsfreiheit auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Paderborn 2013, S. 83–91.
4. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Einleitung zur Textausgabe der ‚Erklärung über die Religionsfreiheit‘. In: Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.): Erklärung über die Religionsfreiheit. Münster 1968, S. 5–21, hier S. 9.
5. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Einleitung zur Textausgabe der ‚Erklärung über die Religionsfreiheit‘. In: Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.): Erklärung über die Religionsfreiheit. Münster 1968, S. 5–21, hier S. 5.
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.
Joh 14,6
Niemand kommt zum Vater außer durch mich (Jesus).
Ihre Einlassungen haben Sie 1:1 vom Wikingerfuß kopiert und eingefügt.
Dies ist nun das Maximum an Verwerflichkeit.
Da Sie offensichtlich sich mit falschen Lorbeeren in Ihrer Unterschrift schmücken, werde ich Sie nun verbannen!
Den Hebel ziehend
Opa Rauschebart
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