Sehr geehrter Herr Gruber,Walter Gruber senior hat geschrieben:Geschätzter Herr von Schnabel,
ich persönlich stehe (gemäß Matthäus 22,21) auf dem Standpunkt, dass wir Christen das Gesetz auf Punkt und Komma erfüllen müssen, auch wenn es unsinnig ist - es sei denn es widerspricht der göttlichen Ordnung oder den Lehren unserer hl. Kirche.
Wenn also morgen der Herr Bundeskanzler der Bevölkerung befehlen würde, in allen Innenräumen eine Sonnenbrille zu tragen, würde ich dies selbstverständlich tun.
Mit freundlichem Gruß,
Gruber sen.
P. S.: Die Maske steht Ihnen gut, jedoch entspricht das Loch für die Nase wohl nicht den Vorschriften.
wenn Sie doch so gesetzestreu sind, sollten Sie und Herr Berger mal dafür sorgen, dass diese Seite ein erreichbares Impressum und vor allem eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Norm besitzt.
Da sich diese Seite an überwiegend deutsche Personen richtet, steht sie unter Deutschen Datenschutzgesetzen.
Aktuell könnte man jederzeit nach Art. 83 DSGVO ein Strafverfahren gegen den Seitenbetreiber der arche-internetz einleiten, dass eine Verhängung von Geldbußen zur Folge hätte.Telemediengesetz (TMG)
§ 16 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,
2.
entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,
3.
einer Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 5 oder Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a über eine dort genannte Pflicht zur Sicherstellung zuwiderhandelt,
4.
entgegen § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 personenbezogene Daten erhebt oder verwendet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder
5.
entgegen § 15 Abs. 3 Satz 3 ein Nutzungsprofil mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. (http://www.gesetze-im-Internetz.de/tmg/__16.html)
Des weiteren sollten Sie sich im klaren sein, dass der Seiten Provider GoDaddy diese Seite sofort sperren wird, wenn dieser Verstoß gemeldet wird, da der Betreiber der arche-internetz auch gegen die AGB von GoDaddy verstößt:
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Stephen