dass ein Gesetz gemäß Gesetz indiskutabel sein kein, war mir bisher nicht bewusst. Jemand sollte also beim Bundesverfassungsgericht sowie dem Bundesgerichtshof bescheid sagen, dass die dort stattfindenden Dispute allsesamt illegal sind.
Nun will ich allerdings den Sarkasmus bei Seite lassen und Ihnen erklären worin Ihr Fehler liegt. Ihr Fehler ist nämlich, dass Sie glauben, eine Ahnung von Rechtsfragen zu haben. Dies wird auch aus Ihrer fehlerhaften Zitierweise ersichtlich. Selbst wenn man Ihr falsches Verständnis des §1631 II BGB für richtig erklären würde, wäre dies Bedeutungslos. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Gesetzeshierarchie, was bedeutet, dass das bürgerliche Gesetzbuch dem Grundgesetz untergeordnet ist. Sollten sich beide Texte also an einer Stelle widersprechen, gilt die Regelung aus der Verfassung. Dort lesen wir in Artikel 4 GG:
Zur Ausübung des Christentums zählt freilich die gottgefällige Kindeserziehung. Alle Paragraphen des BGB oder des StGB sind also in soweit verfassungswidrig, wie sie in des Schutzbreich der Religionsfreiheit fallen.Die verfassungsgebende Gewalt hat geschrieben:Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 4 des Grundgesetzes stellt in sämtlichen Fragen klar, dass die Bibel in der Normenhirachie am höchsten Platz steht.
Wohl juristisch besser gebildet als ein dahergelaufenes Weib,
Levitikus