Mäßigen Sie bitte Ihren Tonfall gegenüber der Angeklagten, Potztausend! Wahrlich, Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte, allerdings ist die hochgeehrte Frau Keucher weder dem internationalen Hexengerichtshof in Den Haag vorgeführt noch rechtskräftig verurteilt worden. Sie plappern stetig, füllen den diesigen Faden mit fünf Seiten belanglosem Geschwaffel und wundern sich dann, warum die hochgeehrte Frau Keucher noch unter uns weilt und nicht längst ins Tote Meer geworfen wurde, Sapperlot. Irrelevante Reden gehören offenbar zu dem Ihren Standardrepertoire - genauso wie bei den heutigen Politikern. Frau Keucher als Hexe zu schimpfen, jedoch nicht genügend Beweise (ein Bild ist natürlich viel zu wenig) vorbringen zu können, ist mehr als ungerecht sowie schwach von Ihnen, hochgeehrte Herren.
Hochgeehrter Herr Gerber!
Bilder wie das Ihrige sind selbstverständlich nicht ausreichend vor einem neutralen Gericht. Sie müssen schon mehr bieten, Sackerlot. Beleidigungen wie die momentanen zählen indes nicht als Beweis für einen Teufelspakt. Sie schrieben der hochgeehrten Frau Keucher in einer Privatnachricht, daß Sie viele Beweise für ihre hexerischen Machenschaften hätten. Nun denn, wo sind diese denn?
- Fielen auf den umliegenden Bauernhöfen zuletzt häufiger Ungereimtheiten auf? Als eindeutige Beweise zählen vor Gericht: Ausfallen der Ernte, Tod des erstgeborenen Kindes, Massensterben der Hoftiere, et cetera.
- Wies das Wasser aus dem Dorfbrunnen seit dem Erscheinen der Angeklagten einen anderen Geschmack, eine toxische Wirkung oder andere ungewöhliche Eigenschaften auf?
- Hatten Sie oder ein anderes, Ihnen nahe stehendes Individuum (Familienmitglied, Ihr Nachbar, Ihr Metzger, et cetera) in letzter Zeit vermehrt Alpträume?
- Sahen Sie die Angeklagte Tränke brauen oder bot Sie den Ihrigen Kindern einen verdächtig roten Apfel an?
- Stieß die Angeklagte in Ihrer Anwesenheit unchristliche Wörter oder Flüche aus?
- Arbeitet die Angeklagte als Chemikerin, Physikerin oder Ähnliches an einer staatlichen Universität? Anders ausgedrückt: Betrieb die Angeklagte Ketzerei?
- Kopulierte die Angeklagte vor Ihren Augen mit dem Teufel?
Nun denn, genauso interessant wäre es zu erfahren, ob Sie die hochgeehrte Frau Keucher bei ihrem persönlichen Besuch denn schon - wie es seit dem schnaften Mittelalter Gang und Gäbe ist - mit knorker Folter (Folter ist ein schreckliches Wort; nennen wir es lieber "eine für die Enttarnung hilfreiche Maßnahme") zu einem Geständnis bringen konnten, Sapperlot. Indes wäre nämlich schon so die Arbeit des gerichtlichen Folterknechts erledigt gewesen und das Urteil hätte so umso schneller gefällt werden können. Nun, leider muß Frau Keucher wohl erst nach Den Haag gebracht werden, um dort Richter wie auch Folterknecht vorgeführt zu werden. Wasserproben wurden leider - zumindest in der Schweiz (auch im restlichen Europa?) - aus Kostengründen abgeschafft, Potzblitz. Oftmals versammelten sich nämlich mehr als zehntausend Schaulustige, um zu sehen, ob das Weib denn nun dank teuflischer Fähigkeiten auf dem Wasser trieb oder dank Gottes Hilfe ertrank. Die Stadt Zürich untersagte aufgrund europäischer Sicherheitsstandards die töften Wasserproben wie auch alle sonstigen Hexenproben, woraufhin die restliche Schweiz folgte. Dies ist der Grund, wessenthalben traditionelle Hexenprozesse nicht mehr möglich sind. Auch wären Hexenproben zum jetzigen Zeitpunkt des Prozesses im Falle Keucher noch nicht angebracht. Zuerst die Tortur der Angeklagten, dann die Hexenprobe (wenn diese überhaupt in Ihrem Wohnort rechtens ist), zum Donnerwetter!
Auffordernd,
Dr. Waldemar Drechsler