Werter Herr J. Sichert,JSichert hat geschrieben:
Werter Herr Neumann,
ja, ich bin mit meiner Frau geschieden, meine Tochter wohnt(e) allerdings bei mir und darf ihre Mutter jedes Wochenende sehen wenn sie möchte.
Ich wurde heute zur Polizei geladen und hatte dort ein sehr langes Gepräch ohne meine Tochter.
Morgen soll ich zusammen mit meiner Tochter und ihrer Mutter nocheinmal dort zur Vernehmung hin.
Wie es aussieht wird es eine Gerichtsverhandlung geben.
Was soll ich nun tun?
Dankend,
J. Sichert
haben Sie nicht vor Ihrem Pfarrer geschworen, daß Sie erst durch den Tode geschieden werden? Nun, Ihre ehemalige Frau hetzt Ihre Tochter wahrscheinlich gegen Sie auf. Ich nehme mal an, daß Sie das Sorgerecht besitzen. Verbieten Sie Ihrer Tochter also den Umgang mit Ihrer ehemaligen Frau. Polizei? Warum? Weil Sie Ihrer Tochter einen Erziehungshieb verabreicht haben? Gehen Sie nicht zu diesem unseligen Termin. Sollte man Sie abholen, behaupten Sie einfach Ihre Tochter würde Unsinn erzählen.
Ratend,
G. Neumann