Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

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Harald Daluno
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Harald Daluno »

Konrad Juckreiz hat geschrieben: Damit kommen wir direkt zu Anklagepunkt 5: genau wie Sie lästert auch Herr Faber dem Herrn, indem er Sein Wort als unglaubwürdig hinzustellen versucht. Sie beide scheinen dabei aber zu vergessen, daß Sie sich auf einem christlichen Brett befinden...
Herr Juckreiz,

mir ist klar, dass ich mich hier auf einem hoch christlichen Brett befinde, dass müssen Sie mir nicht sagen, aber Sie scheinen es anscheinend nicht zu verstehen, was dazu führt, dass Sie uns so einen Schwachsinn vorwerfen.

Wenn Sie mich auf Punkt 5 aufmerksam mache wollen, kann ich nur lachen, Sie bezeichnen also auch die katholische Kirche selbst als unkeusch? Diese weiß nämlich auch, dass die Erde eine Kugel ist.

Was wir Ihnen zu sagen versuchen, ist, dass die Bibel nicht von Gott selbst geschrieben wurde, und sich beim weitererzählen Fehler einschleichen, kennen Sie das Spiel "Stille Post"? Es ist ein Kinderspiel, aber es dient gut als Beispiel, man erfindet einen Satz, gibt ihn durch eine ganze Reihe von Menschen, die ihn jeweils leise weiter erzählen, am Ende kann es sein, dass ein ganz anderer Satz heraus kommt.
Haben Sie diese Metapher verstanden?
Das ist keinesfalls Ketzerei, doch würden Sie jemandem 100%ig trauen, nur weil dieser sagt, er hätte Gott gesehen, wenn er nicht gerade ein Adminstrator in diesem keuschen Forum ist?

Dass Sie auf Bibelzitate zurückkommen, sollte den Angeklagten auch nicht entlasten, haben Sie den ganzen Beitrag gelesen?

Mit vielen Grüßen, Harald
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Jared v. Stock
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Jared v. Stock »

Werte Herren,

benötigt Herr Faber aufgrund der erdrückenden Beweislage, nun drei Verteidiger?

Interessiert die Verhandlung verfolgend

v. Stock
Die auf den HERRn sehen, werden strahlen vor Freude.
Psalm 34,6
johnfaber
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von johnfaber »

Herr v. Stock,
Ich habe nur einen berufen. Die anderen haben sich hinzugesellt. Möchten Sie, dass es bei einem bleibt?
So oder so, nach der Beratung mit Herrn Entwickler habe ich nun keine Angst mehr vor den Beweisen. Er wird Ihnen schon darlegen, wieso.
Mit freundlichen Grüßen,
John Faber
Zeig einem schlauen Menschen einen Fehler, und er wird sich bedanken.
Zeig einem dummen Menschen einen Fehler, so wird er dich beleidigen.
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Opa Rauschebart
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Opa Rauschebart »

Sapperlot!

In diesem Anklageverfahren haben nur die Anklage, die Verteidigung, der Beschuldigte und die Administranz als Gericht zu schreiben.
Alle anderen Deppenkinder haben hier ihr Schnütchen zu halten, sonst werden Sie am Besten nach Verwarnung verbannt werden!
Diskussionen über das Urteil und die Anklagepunkte können die unnützen Schwätzekindelein dann gern in einem eigenen Faden vom Stapel lassen.
Alle unnützen Beiträge hier sollten gelöscht werden, damit das Verfahren keusch verfolgt werden kann.

Als altehrwürdiger Greis denke ich, daß es mir hier erlaubt ist einmalig das Wort zu ergreifen.

Mit der Faust auf den Tisch hauend

Opa Rauschebart
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Martin Berger
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Martin Berger »

johnfaber hat geschrieben:Ich habe nur einen berufen. Die anderen haben sich hinzugesellt. Möchten Sie, dass es bei einem bleibt?
Sapperlot, Herr Faber!

Sind Sie sich sicher, daß Sie nicht noch mehr Brettbenutzer um Hilfe gebeten haben? Sie scharen so viele Anwälte um sich, daß man eigentlich sofort und ohne nachzudenken ein Urteil fällen könnte/müßte. Je mehr Anwälte, desto schuldiger. Wäre es nicht so, würde ein Pflichtverteidiger reichen.

Ansonsten ist den Worten des werten Herrn Opa Rauschbart nichts hinzuzufügen. Hier schreiben nur der Ankläger, der Angeklagte, der Verteidiger des Angeklagten und die Mitglieder der Administranz! Ansonsten herrscht hier Ruhe! Weitere Zwischenrufe werden gelöscht; der jeweilige Störenfried wird aus dem Gerichtssaal entfernt!

Mahnend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
Der Entwickler
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Der Entwickler »

Sehr geehrte Administranz, sehr geehrter Herr Juckreiz und sehr geehrte Gemeinde,

in meinen letzten zwei Beiträgen (1, 2) habe ich Herr Faber verteidigt, allerdings bekam ich noch keine Antwort auf diese.
Wie entscheidet das Gericht? Ist das Argument widerlegt?

Auf eine Antwort wartend,
Der Entwickler
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Benedict XVII
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Benedict XVII »

Herr Entwickler!

was gibt es an dem Wort "Dosenfleischen" nicht zu verstehen?
Es handelt sich hierbei um das (wiederholte) Einstellen sinnloser / falscher Beiträge.

Ohne dem Urteil vorzugreifen, sehe ich den Angeklagten hierin überführt.

Die Diskussion um die genannten Beiträge des Herrn Entwickler beendend

Benedict XVII
"Tatsächlich haben Frauen noch nie etwas gedacht oder gemacht, womit zu beschäftigen sich lohnt." (Jan Hein Donner, niederländischer Schachmeister)
"Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre." (1.Korinther 7:1)
johnfaber
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von johnfaber »

Herr Benedict,
Ihre Aussage, meine Beiträge seien falsch, beziehen Sie auf welche Beweise? Bislang hat niemand die von mir genannten Argumente- wie etwa die Newton'schen Gravitationsgesetze- widerlegt. Desweiteren ist der Tatbestand des Dosenfleischens schon deswegen nicht erfüllt, weil ich durch diese Wiederholung lediglich meine Aussage unterstreichen sowie unbeantwortete Fragen ins Gedächtnis rufen wollte.
Und wenn ich schonmal dabei bin: Beweisstück J aus Anklagepunkt 7 ist falsch verschaltet, denn gemeint ist dieser Beitrag. Um dem entgegenzutreten, verweise ich schlicht auf diesen Beitrag, in dem ich mich für meinen Fehler entschuldige.
Mit freundlichen Grüßen,
John Faber
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Der Entwickler »

Sehr geehrter Herr Benedict,
Benedict XVII hat geschrieben:was gibt es an dem Wort "Dosenfleischen" nicht zu verstehen?
Es handelt sich hierbei um das (wiederholte) Einstellen sinnloser / falscher Beiträge.
Da ich davon ausgehe, dass Sie mit "Dort" das Wort "Wort" meinen, möchte ich auf meinen Beitrag hinweisen, bei dem ich die Bedeutung des Verbes "dosenfleischen" erklärte. Da diese Definition aber nicht zu Herren Juckreizes Beweisstück passt, ist dieses Argument entkräftet.

Auf eine Antwort des Herren Juckreizes wartend,
Der Entwickler
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Benedict XVII
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Benedict XVII »

Herr Entwickler,
Herr Faber,

die Beweisaufnahme zum Anklagepunkt "Dosenfleischen" ist hiermit abgeschlossen.
Herr Faber hat vorsätzlich und wiederholt, trotz erdrückender Gegenbeweise (das Wort des HERRN), objektiv unwahre Behauptungen aufgestellt und diese wiederholt.
Der Tatbestand des Dosenfleischens ist somit gegeben.
Ich erwarte Ihre Beiträge zu den Punkten 2 bis 12.
Weitere Beiträge zu Punkt 1 werden gelöscht.

Benedict XVII
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Sören Korschio
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Sören Korschio »

Werte Herrschaften, erlauchtes Gericht, unwürdiger Delinquent!

Da die Verteidigung schweigt und das Verfahren zu stocken droht, schlage ich folgendes Urteil vor:

Verbannung durch den Sittenwart!

Dies ist einerseits ein Akt der absoluten Gerechtigkeit, andererseits ein Mahnmal für alle zukünftigen jugendlichen Taugenichtse, die meinen, sie könnten uns hier auf der Nase herumtanzen.

Gibt es Einsprüche?

Den Hammer schwingend,
Sören Korschio
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Nachfolgender »

Sehr geehrter Lehrmeister Korschio,

vielleicht weniger ein Einspruch als einen Hinweis möchte ich einbringen.
Viele Taugenichtse werden ja verbannt auf diesem Brett.
Dennoch kommen beständig neue herzu, die in ähnlicher Weise ihr Gift versprühen.

Eine Verbannung des Herrn Faber wäre da ein recht sinnloser Schritt.
Es wäre kein Beispiel, zumal Herr Faber, im Gegensatz zu anderen Rabauken, hier eine doch recht akzeptable Diskussion an den Tag gelegt hat.
Auch wenn er widersprochen hat, sollte ihm doch zu Gute gehalten werden, dass er auf Beleidigungen oder herablassende Kommentare verzichtet hat.

Zumal ein Taugenichts sicherlich auf die Verbannung eines ihm unbekannten Brettmitgliedes nichts geben wird, da ihm der nötige Respekt und vermutlich auch die nötige Aufmerksamkeit für so ein Verfahren fehlt.

Hinweisend,

Jacob Miller
Nimm dich in Acht.
Nimm dich in Acht vor der mangelnden Erfahrung der Jugend, damit du nicht auf falschen Wegen gehst.
Doch nimm dich genau so in Acht vor der Sturheit des Alters, die dich blind für die Realität macht.
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Sören Korschio
Lehrmeister
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Sören Korschio »

Frl. Miller!

Werden Mörder nach ihrem Werkzeug kategorisiert? Werden Häretiker nach der Anzahl ihrer Flüche eingeordnet? Beachtet man bei einem Lügner den Hintergrund seiner Lügen, oder schneidet man ihm gleich die Zunge ab?

Sapperlot, ein Verstoß gegen die Brettregeln ist ein Verstoß gegen die Brettregeln und damit ein Versuch, diese zivilisierte, friedliche und tolerante Gemeinde in ihren Grundfesten zu erschüttern und zu untergraben, Potztausend!

Final auf einen Einspruch wartend und zum Verbannungsknopf schielend,
Sören Korschio
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Der Entwickler »

Sehr geehrter Herr Koschio,
Sören Korschio hat geschrieben:Da die Verteidigung schweigt und das Verfahren zu stocken droht, schlage ich folgendes Urteil vor:

Verbannung durch den Sittenwart!
da ich auf Herren Juckreizes Reaktion und Gegenargumentation warten wollte, da er schließlich auch der Kläger ist, schwieg ich. Allerdings finde ich es - in Bezug auf die Beweislage - unangemessen, gleich eine Drohung an den Herren Faber zu richten.
Sobald Herr Juckreiz antwortet und vom Kläger oder vom Gericht die Aufforderung zur weiteren Gegenargumentation der anderen Anklagepunkte kommt, wird der Verteidigung fortfahren.
Außerdem sollte man die Beweisaufnahme zu dem 1. Anklagepunkt nicht einfach schließen, denn der Tatbestand des Dosenfleischens ist nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Entwickler
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Martin Berger
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Re: Unterlassungsklage: der Fall Johann Faber

Beitrag von Martin Berger »

Verteidiger Entwickler,

ja ist es denn zu glauben? Haben Sie Alkohol zu sich genommen, bevor Sie den Gerichtssaal betraten? Es ist wahrlich schlimm genug, daß Sie den ehrenwerten Herrn Korschio mit falschem Namen ansprachen. Doch es kommt erschwerend hinzu, daß Sie wirres Zeug stammeln.
Der Entwickler hat geschrieben:Sobald Herr Juckreiz antwortet und vom Kläger oder vom Gericht die Aufforderung zur weiteren Gegenargumentation der anderen Anklagepunkte kommt, wird der Verteidigung fortfahren.
Haben Sie überhaupt keinen Anstand? Der Angeklagte hat ein Recht auf einen ordentlichen Prozess und einen nüchternen Verteidiger. Sapperlot!

Einen Alkoholtest anordnend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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