Verstoßen der Ehefrau

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von Sturckkheim
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Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von von Sturckkheim »

Ich würde gern die Meinung der anderen Forenmitglieder einholen, inwiefern es erlaubt ist, das einem angeheiratete Weib zu verstoßen.
Gibt es Situationen, in denen es keinem töften Manne mehr möglich ist, das ihm angetraute Weib abzuweisen, da sie ihm auf allzu untöfte Weise gehorcht?
Ich selbst verstieß im Jahre 1949 meine frisch angetraute Gattin, als sie mir gestanden hatte, bei der ersten Bundestagswahl in diesem Lande mitabgestimmt zu haben.
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Benedict XVII
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Re: Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von Benedict XVII »

Werter Herr Sturckkheim,

ich möchte auf folgende Anweisung des HERRn hinweisen:
Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.

5. Mose 24,1
Sie sehen, unter bestimmen Voraussetzungen ist es einem Christen durchaus möglich, sein Weib zu verstoßen.
Sie müssen hierfür zunächst etwas Schändliches am Weib feststellen. Als Beispiel möchte ich etwa ein zu spät serviertes Abendessen oder eine nicht gründlich gereinigte Toilette benennen. Wobei dies nur Beispiele sind, es kommt hier - laut der Anweisung des HERRn - einzig auf das Empfinden des Ehegatten an.
So Sie denn etwas Schändliches gefunden haben, müssen Sie dies als nächstes in einem Scheidebrief dokumentieren und den fertiggestellten Scheidebrief dem Weib übergeben. Somit ist die Ehe vom HERRn selbst aufgelöst, womit die Vorschrift des Katechismus
„Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe" zwischen getauften Katholiken „kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden"
außer Kraft gesetzt ist.

Im Rahmen Ihrer Christlichen Verantwortung für das Weib sollten Sie zuvor jedoch dessen weiteren Verbleib klären, beispielsweise in einem Kloster oder durch Rückgabe des Weibes an seine Familie.

Nach Übergabe des Scheidebriefs haben Sie sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Weib aufgegeben.

Dies ist der Wille des HERRn.

Gerne helfend

Benedict XVII
"Tatsächlich haben Frauen noch nie etwas gedacht oder gemacht, womit zu beschäftigen sich lohnt." (Jan Hein Donner, niederländischer Schachmeister)
"Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre." (1.Korinther 7:1)
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Antrophos
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Re: Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von Antrophos »

Verehrter Herr Benedict,
wie sollte man das nun verstehen? Hier im Katechismus steht nur der Tod kann die Ehe auflösen. Das mit dem Schändlichen wird nicht erwähnt. Da ist doch ein Widerspruch zwischen der Heiligen Schrift und dem Katechismus!
Verwirrt ,
hochachtungsvoll,
Eduard Anthropos
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Schmerkal
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Re: Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von Schmerkal »

Nicht ganz so werter Herr Antrophos!

Können Sie nicht lesen? Keine MENSCHLICHE Gewalt kann eine Ehe lösen. Die von Herrn Benedict zitierte Bibelstelle ist aber göttlicher Natur und steht somit über jedem Menschenrecht, über jedem irischen Gesetz und auch über dem Katechismus.

Hinweisend

Anton Schmerkal
Sprüche 12, 23: "Ein verständiger Mann trägt nicht Klugheit zur Schau; aber das Herz der Narren ruft seine Narrheit aus.
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Antrophos
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Re: Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von Antrophos »

Werter Herr Schmerkal,
ich danke vielmals! Ich schäme mich gewaltig für mein oberflächliches Lesen.
Sich kasteiend,
Eduard Anthropos
G-a-s-t
Brettmathematiker
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Re: Verstoßen der Ehefrau

Beitrag von G-a-s-t »

Werte Herren!
Antrophos hat geschrieben:Da ist doch ein Widerspruch zwischen der Heiligen Schrift und dem Katechismus!
Das kommt vor - was ist daran so verwirrend? Die Heilige Schrift schafft doch Klarheit über den Status der von Herrn Benedict zitierten Stelle:
Mt 19,7ff.
Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, daß man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muß, wenn man sich trennen will? Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.
Bei Unzucht darf es auch der Christ, sonst nicht. In allen anderen Fällen, in denen der Mann etwas Schändliches am Weibe findet, steht es dem Mann schließlich frei, durch Gebet und ggf. Züchtigung auf dessen Beseitigung hinzuwirken.

Mit verbindlichem Gruße
Gast
Micha 6,8
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