Werter Herr von Schnabel,
Ihre begeisterten Erinnerungen an Ostafrika sind mir suspekt, muß ich doch sofort daran denken, was der in Italienisch-Ostafrika tätige „Abessinische Franz“ bei einem Heimatbesuch zum besten gegeben haben soll:
In den Gasthäusern trat der Franz, den man nun den „abessinischen Franz“ nannte, sehr spendabel auf und versuchte die jungen Männer im Tal zu überreden, sie sollten nach Abessinien gehen; man brauche nichts Besonderes zu können, sagte er, eigentlich nicht einmal Italienisch, auch anstrengen müsse man sich nicht, denn die schweren Arbeiten würden ohnehin von den Schwarzen verrichtet, wer einen Camion-Führerschein besitze oder gar das Talent zum Aufseher habe, könne sich ein Vermögen machen. [...] Die Negerinnen seien schön wie der Sternenhimmel über der Wüste, elegant wie Gazellen und gefügsam wie geprügelte Hunde, und Brüste hätten sie, Brüste! [...] Auf eine offenbar von blankem Neid eingegebene Frage, wieso er denn die Negerinnen so ausführlich zu beschreiben vermöge, erwiderte der „abessinische Franz“:
„Meinst du, ich bin nach Abessinien gegangen, weil ich in Sexten keinen Beichtvater gefunden hab?“
(aus: Claus Gatterer, „Schönes Land, böse Leut“)
Und was taten Sie in der Gegend?
Werter Herr Berger,
das Weib hat vielfach auch Aufgaben außer Haus, aber besager „Safari-Urlaub“ gehörte in der Tat wohl kaum zu den Aufgaben der Betroffenen und es ist immer weitsichtig, bei derartigen Vorfällen zuerst zu fragen, was das Weib überhaupt am Ort des Geschehens zu suchen hatte. Es stellt sich ja sogar bei uns Männern dann und wann diese Frage. So finde ich mich immer wieder mal in ungeheuerlicher Weise agressiven Hunden ausgesetzt, welche ihre verbrecherischen Besitzer unkontrolliert ihren Neigungen nachgehen lassen. Es kommt dann manchmal die Frage auf, ob die Anschaffung einer Schußwaffe zweckmäßig wäre, was ich aber wegen des erheblichen damit verbundenen Aufwandes und der dadurch ja auch für den Dienst an Gott verlorengehenden Zeit zu verwerfen geneigt bin. Dann bleibt die Frage, ob ich im Falle eines Todes durch einen Hundeangriff vor dem Jüngsten Gericht verurteilt werden könnte, weil ich nachlässig mit den mir anvertrauten Talenten umging und mich in geeigneter Weise zu schützen versäumte, oder ob ich mit der zuvor genannten Begründung Gott um Schutz bitten und auf ihn vertrauen darf, ohne selbst das mir prinzipiell Mögliche dazuzutun. Als zentrales Kriterium für die Beantwortung erweist sich hierbei letzten Endes die Frage, ob die Gänge, auf denen die Angriffe stattfinden, nötig sind oder inwiefern sie der Ehre Gottes dienen.
Mit verbindlichem Gruße
Gast