die Sorge um den armen Herrn Birnbaum lässt mich kaum noch schlafen, wie Sie an der Uhrzeit dieses Beitrags ersehen können. Beten Sie alle dafür, das Herr Birnbaum anständig behandelt wird.
http://dejure.org/gesetze/StGB/233.htmlMaxi K hat geschrieben:Ich bin selber Polizist und das was Herr Birnbaum gemacht hat, fällt (leider) unter den § 233 StGB und kann(!) mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Menschenhandel? Wenn alle Polizisten solch abenteuerliche juristische Ideen wie Sie haben, wundert es mich nicht, dass Herr Birnbaum grundlos verhaftet wurde.
Herr Rechtsanwalt, wird die Verhandlung, wie bei Strafprozessen üblich, öffentlich sein? Wenn ja, sollten so viele Mitgleider der Arche Internetz anreisen, um Herrn Birnbaum während des Prozesses moralisch zu unterstützen und um die Jugendlichen vor ihrer Zeugenaussage daran zu erinnern, dass sie Herrn Birnbaum angreifen wollten.
Rucksack und Rohrstock packend,
Konrad Bergheim

