Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

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Stephan Scherer
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Registriert: Mi 12. Nov 2014, 18:48

Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Stephan Scherer »

Guten Tag!
Seit längerem schon lese ich hocherfreut auf dieser Redlichen Seite mit.
Allerdings musste ich vor kurzem feststellen, dass ich das Formular (hier zu finden: http://www.arche-internetz.net/erlaubnis-formular.pdf), welches auch dem Weibe die Teilnahme an diesem knorken Brett ermöglicht, möglicherweise falsch verstehe.
Zum einen steht dort:
Hiermit gestatte ich dem mir als Mündel anvertrauten Weibe
andererseits wird aber später die Beziehung zu jenem abgefragt:
Meine Beziehung zu dem Mündel:
Dort steht aber nicht nur "Ehemann" zur Auswahl, sondern auch "Vater" und "Bruder"
Ich bin leider kein Doktor der Rechte wie Herr Steinschläger,der Ersteller dieses Formulares, deswegen verstehe ich auch etwaige rechtliche Hintergründe dazu nicht.
Kann mir dies jemand mit mehr Erfahrung in solchen Dingen vielleicht erklären, wie das zu verstehen ist?
Vielleicht ist es gar eine töfte Falle zur Auffindung von klebstoffschnüffelnden, ketzerischen Harald-Töpfer-Ventilatoren, die es unerklärlicherweise durch den Plauderbrettest geschafft haben?

Verunsichert und um Aufklärung bittend,
Stephan Scherer
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Quirinius
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Re: Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Quirinius »

Werter Herr Scherer,

wieso kann ein Ihnen anvertrautes Weib nicht beispielsweise Ihre Tochter oder Ihre Schwester sein?

Fragend,
Quirinius
Jeder verbirgt eine Schuld, es kommt nur auf die Art der Befragung an.
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Kreuzritter
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Registriert: Mo 21. Okt 2013, 20:52

Re: Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Kreuzritter »

Werter Knabe Quirinius,

vielleicht verwechselt Fräulein Scherer die Begriffe "Weib" und "Eheweib". Falls dies nicht der Fall ist, verstehe ich auch nicht, worauf es hinaus will.

Grübelnd,
Ihr Herr Kreuzritter
"Der HERR ist meine Stärke und mein Schild; auf ihn hofft mein Herz, und mir ist geholfen. Und mein Herz ist fröhlich, und ich will ihm danken mit meinem Lied."
Psalm 28,7
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Benedict XVII
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Re: Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Benedict XVII »

Werte Herren Kreuzritter und Quirinius,

auch mir ist dies unverständlich.
Die Möglichkeiten der Vormundschaft über ein Weib sind breit gefächert.
So kann, wenn es keinen Ehemann oder Bruder oder Vater (mehr) geben sollte, beispielsweise auch der volljährige Sohn die Vormundschaft übernehmen.

Grüße

Benedict XVII
Gleichstellungsbeauftragter
"Tatsächlich haben Frauen noch nie etwas gedacht oder gemacht, womit zu beschäftigen sich lohnt." (Jan Hein Donner, niederländischer Schachmeister)
"Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre." (1.Korinther 7:1)
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Pater Aloisius
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Re: Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Pater Aloisius »

Hochgeehrte Herren Quirinius und Kreuzritter,

es könnte ebenfalls hinzukommen, dass das Fräulein Scherer den feinen Unterschied zwischen den Worten „anvertraut“ und „angetraut“ nicht kennt.

Nachdenklich meine Pfeife stopfend,
Pater Aloisius
Die Lippen des Toren führen Streit herbei; und es ruft sein Mund nach Schlägen.

- Sprüche 18;6
Stephan Scherer
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Re: Unverständlichkeit in Erlaubnisformular für Weiber?

Beitrag von Stephan Scherer »

Sehr geehrte Herren,
das alles war mein Fehler! Mir war entfalllen, dass ein Weib und ein Eheweib nicht das selbe sind, da in meiner Gemeinde weibliche, unverheiratete Personen entweder nicht erwachsen sind, Witwen sind oder in einem redliche Orden sind, sodass nur Eheweiber als Weib bezeichnet werden.

Um Entschuldigung bittend,
Stephan Scherer
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